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Neues Steuermerkblatt für das Jahr 2024 des bvkm (Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V.)

Der bvkm hat zudem sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert.

Der bvkm hat zudem sein jährlich neu erscheinendes Steuermerkblatt für Familien mit behinderten Kindern aktualisiert. Das Merkblatt folgt Punkt für Punkt dem Aufbau der Formulare für die Steuererklärung 2024. Es bietet daher schnelle und praxisnahe Hilfe beim Ausfüllen dieser Vordrucke. Alle Jahre wieder steht in vielen Familien die Steuererklärung an. Die Neuauflage des bvkm-Ratgebers berücksichtigt steuerrechtliche Änderungen, die zum 1. Januar 2025 aufgrund des Steuerfortentwicklungsgesetzes in Kraft getreten sind. Hierdurch wurde der Kinderfreibetrag auf 3.336 Euro bzw. – bei zusammen veranlagten Eltern – auf 6.672 Euro angehoben. Gestiegen auf 12.096 Euro ist im Jahr 2025 zudem der Grundfreibetrag. Dieser Betrag ist für den Kindergeldanspruch von Eltern maßgeblich, die ein erwachsenes Kind mit Behinderung haben. Abgerundet wird der Ratgeber wie immer mit Hinweisen auf wichtige Urteile des Bundesfinanzhofs. Ab diesem Jahr erscheint der Ratgeber nicht mehr in gedruckter Form.

Das Steuermerkblatt 2024/2025 steht im Internetunter folgendem Link als barrierearme Version zum kostenlosen Download zur Verfügung: https://bvkm.de/ratgeber/steuermerkblatt/

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